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Festzuschüsse

Zuschuss für den Zahnersatz,was übernimmt die gesetzliche Kasse?

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Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 100 Prozent der Kosten für Ihren Zahnersatz, sofern Sie sich für eine Regelversorgung entscheiden und wenn Ihre monatlichen (Familien-) Bruttoeinnahmen (2008: Alleinstehende 994,00 Euro; mit einem Angehörigen 1.366,75 Euro; jeder weitere Angehörige zusätzliche 248,50 Euro) höchstens betragen.

Der Zahnersatz wird zunächst mit dem doppelten Festzuschuss (einfacher Festzuschuss mal zwei) bewilligt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Für eventuelle Mehrleistungen, wie zum Beispiel Legierungen aus Edelmetall, tragen Sie die Kosten selbst.

Wählen Sie Zahnersatz, der von der Regelversorgung abweicht, erhalten Sie von der Krankenkasse maximal den doppelten Festzuschuss der entsprechenden Regelversorgung. Die verbleibenden Mehrkosten tragen Sie dann allein.

Einen Antrag auf volle Kostenübernahme erhalten Sie bei Ihrer Krankenkassen-Geschäftsstelle.

Weitere Kostenbeteiligung

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