Zum Inhalt springen
Mo-Fr 8-20 Uhr · Sa 10-14 Uhr
030 629 82 681 SMS 0174 172 97 35 Notfall
Termin buchen

Zuschuss für den Zahnersatz,was übernimmt die gesetzliche Kasse?

Zuschuss für den Zahnersatz,was übernimmt die gesetzliche Kasse?

Sie werden lachen!

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 100 Prozent der Kosten für Ihren Zahnersatz, sofern Sie sich für eine Regelversorgung entscheiden und wenn Ihre monatlichen (Familien-) Bruttoeinnahmen (2008: Alleinstehende 994,00 Euro; mit einem Angehörigen 1.366,75 Euro; jeder weitere Angehörige zusätzliche 248,50 Euro) höchstens betragen.

Der Zahnersatz wird zunächst mit dem doppelten Festzuschuss (einfacher Festzuschuss mal zwei) bewilligt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Für eventuelle Mehrleistungen, wie zum Beispiel Legierungen aus Edelmetall, tragen Sie die Kosten selbst.

Wählen Sie Zahnersatz, der von der Regelversorgung abweicht, erhalten Sie von der Krankenkasse maximal den doppelten Festzuschuss der entsprechenden Regelversorgung. Die verbleibenden Mehrkosten tragen Sie dann allein.

Einen Antrag auf volle Kostenübernahme erhalten Sie bei Ihrer Krankenkassen-Geschäftsstelle.

Weitere Kostenbeteiligung

Datenschutz-Einstellungen

Ihre Privatsphäre

Diese Website lädt keine Analyse- oder Marketingdienste ohne Ihre Einwilligung. Die Online-Terminbuchung von Dr. Flex wird erst nach Ihrem Klick auf eine Termin-Schaltfläche geladen.